24.4.1.Nr.4
§ 29 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 2 ArbVG
§ 4b Abs. 2 und 3 AZG
Art. II Abs. 1 Sparkassen-KollV
1. Weder § 97 Abs. 1 Z 2 ArbVG noch § 4b AZG legitimieren die Partner einer Betriebsvereinbarung zu einer allgemeinen Verkürzung oder Verlängerung der Normalarbeitszeit, sei es auch im Wege bestimmter Zeitgutschriften.

