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Sozialplan, auch für Beamte - OGH 29.3.2004, 8 ObA 77/03m

13. LfgOktober 2004

24.4.1.Nr.3

§ 36 Abs. 1 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 4 ArbVG
§ 1 Abs. 1 PBVG

1. Ist der Anwendungsbereich - wie im PostbetriebsverfG - nicht auf privatrechtliche Verträge eingeschränkt, können auch öffentlich rechtliche Beamtendienstverhältnisse von Regelungen durch Betriebsvereinbarungen erfasst sein.

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