24.4.1.Nr.3
§ 36 Abs. 1 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 4 ArbVG
§ 1 Abs. 1 PBVG
1. Ist der Anwendungsbereich - wie im PostbetriebsverfG - nicht auf privatrechtliche Verträge eingeschränkt, können auch öffentlich rechtliche Beamtendienstverhältnisse von Regelungen durch Betriebsvereinbarungen erfasst sein.

