24.2.1.Nr.12
§ 3 Abs. 1 und 4 AVRAG
§ 5 Abs. 1 und 2 AVRAG
1. Sofern die Inhalte angewandter freier BV zum Inhalt der Einzelverträge geworden sind, gehen sie bereits nach § 3 Abs. 1 AVRAG auf den Erwerber über.
24.2.1.Nr.12
§ 3 Abs. 1 und 4 AVRAG
§ 5 Abs. 1 und 2 AVRAG
1. Sofern die Inhalte angewandter freier BV zum Inhalt der Einzelverträge geworden sind, gehen sie bereits nach § 3 Abs. 1 AVRAG auf den Erwerber über.
