24.2.1.Nr.11
§ 29 ArbVG
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
Kollektivverträge Bordpersonal Tyrolian
1. Da für die Bemessung fester Sonderzahlungen kein direkter gesetzlicher Ermächtigungstatbestand besteht, hängt die Wirksamkeit einer vom Kollektivvertrag abweichenden, in einer Betriebsvereinbarung festgelegten Berechnungsgrundlage für die Urlaubssonderzahlungen davon ab, ob sie von einer kollektivvertraglichen Ermächtigung gedeckt ist (konkret von jener in § 34 Z 3 KV).

