24.2.1.Nr.9
§ 96 Abs. 1 Z 1 ArbVG
§ 114 Abs. 1 ArbVG
§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
1. Wurde eine Disziplinarordnung dienstnehmerseitig nicht vom zuständigen Betriebsrat, sondern vom unzuständigen Zentralbetriebsrat abgeschlossen und lag auch keine Kompetenzübertragung nach § 114 Abs. 1 ArbVG vor, ist sie als Betriebsvereinbarung nichtig.

