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Keine einzelvertragliche Wirkung bei notwendiger, aber unwirksamer Disziplinarordnung - OGH 27.7.2011, 9 ObA 13/11v

35. LfgFebruar 2012

24.2.1.Nr.9

§ 96 Abs. 1 Z 1 ArbVG
§ 114 Abs. 1 ArbVG
§ 863 ABGB
§ 914 ABGB

1. Wurde eine Disziplinarordnung dienstnehmerseitig nicht vom zuständigen Betriebsrat, sondern vom unzuständigen Zentralbetriebsrat abgeschlossen und lag auch keine Kompetenzübertragung nach § 114 Abs. 1 ArbVG vor, ist sie als Betriebsvereinbarung nichtig.

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