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Keine Ablösewirkung bei Kundmachungsverstößen - OGH 28.1.2009, 9 ObA 168/07g

27. LfgJuni 2009

24.1.3.Nr.4

§ 30 Abs. 1 ArbVG

1. Bei Nichterfüllung des gesetzlichen Publizitätserfordernisses kann eine Ablöse-Betriebsvereinbarung ihre normative Wirkung nicht entfalten, sodass die vorherige Betriebsvereinbarung weitergilt.

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