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Änderung bzw. Ablöse durch andere Betriebsvereinbarung Pensionsanwartschaften - OGH 9.5.2007, 9 ObA 89/06p

22. LfgOktober 2007

24.1.3.Nr.3

§ 29 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 18 ArbVG

1. Der normative Teil einer im Betrieb vorhandenen Betriebsvereinbarung schafft objektives Recht, das unmittelbar auf die Einzelarbeitsverhältnisse einwirkt, ohne dass es einer Zustimmung des Arbeitnehmers bedarf.

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