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Grundsätze, Vernehmungen, Willensmängel - OGH 28.3.2002, 8 ObA 120/01g - OGH 27.3.2002, 9 ObA 293/01f

6. LfgJuli 2002

24.1.2.Nr.3

§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 869 ABGB
§ 870 ABGB
§ 914 f ABGB
§ 29 ArbVG
§ 31 ArbVG

1. Der normative Teil von Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen ist gemäß den §§ 6 und 7 ABGB nach seinem objektiven Inhalt auszulegen.

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