24.1.2.Nr.2
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
§ 31 Abs. 1 und 3 ArbVG
1. Für die Auslegung einer echten Betriebsvereinbarung ist wegen ihrer relativ zwingenden Wirkung aus einer bisherigen Übung (hier Aliquotierungsübung) nichts zu gewinnen. Einer - schlüssigen - Individualvereinbarung stünde die günstigere Regelung der Betriebsvereinbarung entgegen.

