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Begriff, Kollektivvertragliche Ermächtigung - Konkret auch zu Teilzeit-Sonderzahlungsabweichungen? - OGH 18.12.2014, 9 ObA 97/14a

45. LfgJuni 2015

24.1.1.Nr.13

§ 29 ArbVG
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
Kollektivverträge Bordpersonal Tyrolian

1. Inhalt einer Betriebsvereinbarung kann nur sein, was durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Regelung durch Betriebsvereinbarung überantwortet wurde.

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