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Begriff, Kollektivvertragliche Ermächtigung - Determinierungsgrad? Extensive Interpretation? - OGH 29.01.2014, 9 ObA 150/13v

42. LfgJuni 2014

24.1.1.Nr.12

§ 29 ArbVG
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 863 ABGB
KollV befristete Sonntagsarbeit gemäß § 12a ARG

1. Behalten die KollV-Partner Angelegenheiten, die in ihre Regelungsbefugnis fallen, der Betriebsvereinbarung vor (§ 29 ArbVG), müssen sie diese Angelegenheiten ausdrücklich und konkret bezeichnen.

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