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Kundmachung: Anforderungserfüllung? Information und Aufliegen an bestimmten Orten - OGH 28.4.2015, 8 ObA 71/14w

46. LfgOktober 2015

24.1.1.Nr.14

§ 30 Abs. 1 ArbVG

1. Die Formerfordernisse für die Kundmachung einer Betriebsvereinbarung als Voraussetzung für deren normative Wirkung sind bei Erfüllung des Normzwecks erreicht.

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