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Vertreter der Betroffenen gemäß KA-AZG? - OGH 24.11.2010, 9 ObA 156/09w

32. LfgFebruar 2011

24.1.1.Nr.9

§ 29 ArbVG
§ 3 Abs. 3 KA-AZG

1. Nach § 3 Abs. 3 KA-AZG hat das jeweils zuständige betriebliche Vertretungsorgan im Rahmen seiner Mitwirkungsbefugnis bei der Arbeitszeitgestaltung das Einvernehmen mit Vertretern der betroffenen Dienstnehmer, die den Verhandlungen beizuziehen sind, herzustellen.

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