24.1.1.Nr.4
§ 863 ABGB
§ 29 ArbVG
§ 97 Abs. 1 ArbVG
1. Mündliche Vereinbarungen zwischen Belegschaft und Betriebsinhaber sind, mögen sie sich auch auf zulässige Regelungsgegenstände gemäß § 97 Abs. 1 ArbVG beziehen, keine Betriebsvereinbarungen.

