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Kundmachungserfordernis - OGH 21.12.2000, 8 ObA 170/00h

3. LfgJuli 2001

24.1.1.Nr.1

§ 30 Abs. 1 ArbVG

1. Die Kundmachung einer Betriebsvereinbarung ist nach einheitlicher Rechtsprechung und Lehre Voraussetzung für deren normative Wirkung für die Arbeitnehmer.

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