vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Strandbad-Vertrag Republik - Unternehmen - Gewerkschaft Auflösung durch Unternehmen bekämpfbar? - OGH 26.5.2025, 8 ObA 14/25d

76. LfgOktober 2025

23.4.14.Nr.1

§ 38 ArbVG
§ 93 ArbVG
§ 95 Abs. 1, 2 und 3 Z 2 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 5, Z 19 ArbVG

1. Wird ein Strandbad tatsächlich durch die Gewerkschaft und nicht das Unternehmen der Arbeitgeberin betrieben, handelt es sich um keine „betriebs- oder unternehmenseigene“ Wohlfahrtseinrichtung, auf welche dieses rechtlich oder faktisch maßgeblichen Einfluss hätte und das der Mitwirkung des Betriebsrats an der Verwaltung nach § 95 ArbVG unterliegen würde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!