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Absetzung von Führungsfunktion? Verstoß gegen Aufgriffsobliegenheit? - OGH 20.11.2025, 9 ObA 71/25v

77. LfgFebruar 2026

23.4.13.Nr.29

§ 101 ArbVG

1. Bereits die (dauernde) Entziehung von wichtigen, das Schwergewicht der Tätigkeit des Arbeitnehmers bildenden Aufgaben ist eine verschlechternde Versetzung.

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