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von Länder-Basen nach Wien wegen Restrukturierung - Zustimmung durch Gericht, Kriterien sachlicher Rechtfertigung? - OGH 24.3.2022, 9 ObA 10/22v

67. LfgOktober 2022

23.4.13.Nr.26

§ 101 ArbVG

1. Gemäß § 101 ArbVG bedarf die dauernde Einreihung eines Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrats, wenn damit eine Verschlechterung der Entgelt- oder sonstigen Arbeitsbedingungen verbunden ist.

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