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Vertragsbedienstete Landeskrankenanstalten Verschlechternde dauernde Versetzung? - OGH 29.4.2020, 9 ObA 24/20z

61. LfgOktober 2020

23.4.13.Nr.25

§ 1 Abs. 2 lit. a Kärntner Landes-Personalvertretungsgesetz
Art. 21 Abs. 2 B-VG
K-LVBG 1994
§ 33 Abs. 1 ArbVG
§ 36 Abs. 1 ArbVG
§ 101 Satz 3 ArbVG
§ 109 ArbVG

1. Für die in den Landeskrankenhäusern beschäftigten Arbeitnehmer, auch auf Vertragsbedienstete des Landes, gilt der II. Teil des ArbVG, daher auch § 101 ArbVG.

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