vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zugewiesene Vertragsbedienstete - Was gilt bei eigener Personalvertretung? - OGH 26.8.2009, 9 ObA 151/08h

29. LfgFebruar 2010

23.4.13.Nr.15

§ 33 ArbVG
§ 101 ArbVG
Art. 21 Abs. 2 B-VG
§ 4 Abs. 7 W-PVG
§ 39 Abs. 1 W-PVG
§ 4 Abs. 2 Wiener VBO

1. Da für Gemeindebedienstete, die in Betrieben tätig sind, gemäß Art. 21 B-VG weiterhin das Land gesetzgebungsbefugt ist, gelangen die bundesrechtlichen Vorschriften über die betriebliche Interessenvertretung nur zur Anwendung, wenn das jeweilige Land von dieser Kompetenz keinen Gebrauch macht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!