vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auch bei zwingenden Sicherheitsgründen? - OGH 6.4.2005, 9 ObA 88/04p

16. LfgOktober 2005

23.4.13.Nr.11

§ 101 ArbVG

1. Auch wenn ein Eisenbahnunternehmen zur selbständigen Führung und Bedienung von Triebfahrzeugen nur Personen einsetzen darf, die ua vertrauenswürdig sind (§ 4 Z 3 TFVO) und auch die Betriebsvorschrift DV V3 beachtlich ist, muss all diesen Vorschriften bei dauernden verschlechternden Versetzungen jedoch unter zwingender Beachtung des § 101 ArbVG Rechnung getragen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!