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Verschlechterungsprüfung bei Zustimmung des Betriebsrats? - OGH 24.9.2004, 8 ObA 81/04a

14. LfgFebruar 2005

23.4.13.Nr.10

§ 101 ArbVG

1. Ob eine infolge veränderten Personalbedarfs erfolgte Versetzung in eine andere Abteilung - im Anlassfall von „Treasury“ in „Legal Desk“ (Rechtsabteilung) - aus arbeitsvertraglicher Sicht zulässig ist, hängt ausschließlich von der Deckung durch den Inhalt des Arbeitsvertrages ab, nicht aber davon, ob sie verschlechternd iSd § 101 ArbVG ist.

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