23.4.13.Nr.10
§ 101 ArbVG
1. Ob eine infolge veränderten Personalbedarfs erfolgte Versetzung in eine andere Abteilung - im Anlassfall von „Treasury“ in „Legal Desk“ (Rechtsabteilung) - aus arbeitsvertraglicher Sicht zulässig ist, hängt ausschließlich von der Deckung durch den Inhalt des Arbeitsvertrages ab, nicht aber davon, ob sie verschlechternd iSd § 101 ArbVG ist.

