23.4.13.Nr.8
§ 101 ArbVG
1. Die Unwirksamkeit einer Versetzung wegen fehlender Zustimmung des Betriebsrates kann nach der Rsp nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden.
23.4.13.Nr.8
§ 101 ArbVG
1. Die Unwirksamkeit einer Versetzung wegen fehlender Zustimmung des Betriebsrates kann nach der Rsp nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden.
