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Auch bei Ortsveränderungen infolge Betriebsverlegung? - OGH 14.6.2000, 9 ObA 48/00z

4. LfgNovember 2001

23.4.13.Nr.4

§ 101 Satz 3 ArbVG
§ 109 Abs. 1 Z 2 ArbVG

1. Da die Arbeitsplätze der Arbeitnehmer bei einer Betriebsverlegung in ihrer Beziehung zum Betrieb unverändert bleiben, ist eine Betriebsverlegung keine zustimmungsbedürftige Versetzung iSd § 101 ArbVG.

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