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Aufgriffsobliegenheit bei Unwirksamkeit - OGH 14.6.2000, 9 ObA 122/00g

2. LfgFebruar 2001

23.4.13.Nr.2

§ 101 Satz 3 ArbVG

1. Versetzungen liegen nicht nur bei Initiative des Arbeitgebers vor. In der Regel bedarf auch eine vom Arbeitnehmer verlangte dauernde Einreihung auf einen anderen Arbeitsplatz mit Verschlechterung der Lohn- oder sonstigen Arbeitsbedingungen der Zustimmung des Betriebsrates.

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