23.4.13.Nr.1
§ 101 Satz 2 ArbVG
1. Verschlechternde Versetzungen für voraussichtlich weniger als 13 Wochen bedürfen nicht der Zustimmung des Betriebsrats.
23.4.13.Nr.1
§ 101 Satz 2 ArbVG
1. Verschlechternde Versetzungen für voraussichtlich weniger als 13 Wochen bedürfen nicht der Zustimmung des Betriebsrats.
