23.4.10.Nr.4
§ 109 ArbVG
§ 72 Abs. 1 PBVG
§ 17 Abs. 2 PTSG
1. Für die bei der Post AG tätigen Beamten besteht neben ihrem formellen Dienstverhältnis zum Bund ein gesondertes „Zuweisungsverhältnis“ zur Post AG, der sie zur Dienstleistung zugewiesen sind.

