23.4.9.Nr.3
§ 29 ArbVG
§ 865 Abs. 5 ABGB
§ 879 ABGB
§ 1016 ABGB
§ 4b AZG
§ 44 DO.A
§ 59 Abs. 3 DO.A
1. Das ArbVG enthält keine besonderen Vorschriften über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Es gilt daher allgemeines Vertragsrecht nach ABGB, soweit dem nicht die Besonderheiten der Betriebsvereinbarung entgegenstehen.

