23.4.4.Nr.1
§ 96 Abs. 1 Z 4 ArbVG
IX Z 3, XII Arbeiter-KollV Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ)
1. Auch „Prämiensysteme“ sind Leistungslohnsysteme, die aber im Unterschied zum Akkord auch die Qualität der Arbeit oder andere Kriterien (wie Güte, Genauigkeit der Arbeit, besondere Ausnutzung der Roh- und Werkstoffe, Einsparungen an Energie und sonstige Einsparungen) bewerten.

