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Arbeitszeiterfassung - Biometrisches Fingerscanning? - OGH 20.12.2006, 9 ObA 109/06d

21. LfgJuni 2007

23.4.3.Nr.2

§ 96 Abs. 1 Z 3 ArbVG
§ 16 ABGB
§ 879 ABGB
§ 1157 ABGB
§ 11 Abs. 1 KA-AZG
§ 26 Abs. 1 AZG
§ 4 Z 1 DSG 2000
§ 381 Z 1 EO

1. Biometrisches Fingerscanning verletzt zwar nicht die Menschenwürde, berührt aber die Menschenwürde, wenn diese Kontrolle nach umfassender Abwägung der wechselseitigen Interessen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer dem regulierenden Prinzip der Verhältnismäßigkeit widerspricht, indem sie jenes Maß überschreitet, das für Arbeitsverhältnisse jeweils typisch und geboten ist. Dies ist bei der gesetzlich gebotenen Arbeitszeiterfassung der Fall.

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