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Automationsuntertützte Telefon-Rufdatenerfassung - OGH 13.6.2002, 8 ObA 288/01p

7. LfgNovember 2002

23.4.3.Nr.1

§ 16 ABGB
§ 96 Abs. 1 Z 3 ArbVG
§ 96a Abs. 1 Z 1 ArbVG
§ 1 DSG
Art. 8 MRK
Art. 5 und 10a StGG
§ 87 Abs. 3 TKG
§ 88 Abs. 1, 2 und 3 TKG
§ 93 Abs. 2 TKG
§ 50 Abs. 2 ASGG
§ 58 Abs. 1 ASGG

1. Ein elektronisches Telefonkontrollsystem, das die Nummern der angerufenen Teilnehmer systematisch und vollständig den jeweiligen Nebenstellen zugeordnet erfasst, berührt selbst dann die Menschenwürde, wenn durch Betätigen einer Taste am Telefonapparat hinsichtlich der dann besonders gekennzeichneten Gespräche die Endziffern der Rufnummer im System unterdrückt werden.

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