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Dienstvertraglich an Disziplinarverfahren gebundene Kündigung ohne Disziplinarverfahren unwirksam? - OGH 25.3.2021, 8 ObA 81/20z

64. LfgOktober 2021

23.4.2.Nr.13

§ 102 ArbVG
Art. 6 Abs. 1 und 2, Art. 7 EVÜ
Pkt. 15 Abkommen für Tarifbeschäftigte der Staatsverwaltung im Ausland vom 3.12.2007

1. Kündigungen und Entlassungen von Dienstnehmern sind zwar aufgrund der in Österreich geltenden Rechtslage keine „Disziplinarmaßnahmen“ iSd § 102 ArbVG, sodass sie etwa nicht Disziplinarstrafen nach einer durch Kollektivvertrag zustande gekommenen Disziplinarordnung sein können.

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