23.4.2.Nr.11
§ 88b Abs. 4 Z.5 ArbVG
§ 96 Abs. 1 Z. 1 ArbVG
§ 114 Abs. 1, 2 und 3 ArbVG
1. Der Gedanke, dass ein Außenstehender - insb. der Betriebsinhaber - die Erklärungen des Vorsitzenden als rechtswirksame Stellungnahme des Betriebsrats ansehen kann, wenn ihm die allenfalls unterlaufene Verletzung der Vorschriften über die Willensbildung des Kollegiums nicht bekannt war und auch nicht auffallen musste, ist verallgemeinerungsfähig: Er reicht über § 105 ArbVG hinaus und gilt auch für Kompetenzübertragungen nach § 114 ArbVG.

