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Durchsetzbare Betriebsratspflicht zur Entsendung von Beisitzern in Disziplinarkammer? - Freiwillige Einzelfallentscheidung des Betriebsrats? - OGH 25.8.2014, 8 ObA 43/14b

44. LfgFebruar 2015

23.4.2.Nr.10

§ 96 Abs. 1 Z 1 ArbVG
§ 102 ArbVG
ÖBB-Disziplinarordnung 1996

1. Auf Basis der Disziplinarordnung 1996 besteht für den Betriebsrat keine durchsetzbare Verpflichtung zur Entsendung von Beisitzern in die Disziplinarkammer.

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