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Durchsetzbare - Mitwirkungspflicht des Betriebsrats? - OGH 29.11.2013, 8 ObA 13/13i

42. LfgJuni 2014

23.4.2.Nr.9

§ 96 Abs. 1 Z 1 ArbVG
§ 102 ArbVG
ÖBB-Disziplinarordnung 1996

1. Das ArbVG bindet den Arbeitgeber bzw. Betriebsinhaber bei der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen an eine gleichberechtigte Mitentscheidung des Betriebsrats.

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