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Disziplinarkommission bei Entlassungen? - Weisungsfreiheit und Verantwortlichkeit der Mitglieder - OGH 17.3.2005, 8 ObA 12/04d

16. LfgOktober 2005

23.4.2.Nr.3

§ 96 Abs. 1 Z 1 ArbVG
§ 102 ArbVG
§ 106 Abs. 1 ArbVG
§ 879 ABGB
§ 1156 ABGB
§ 1162 ABGB

1. In Abwägung des bisherigen Meinungsstandes hat es aus guten Gründen iSd stRsp dabei zu verbleiben, dass Kündigungen und Entlassungen nicht als Disziplinarmaßnahmen im Sinne des § 102 ArbVG angesehen werden können.

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