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Personenbezogene Aufnahmeinformationen auch ohne Zustimmung der Betroffenen? - OGH 17.9.2014, 6 ObA 1/14m

44. LfgFebruar 2015

23.3.3.Nr.3

§ 99 Abs. 4 ArbVG
§ 115 Abs. 4 ArbVG
§ 122 Abs. 1 Z 4 ArbVG
§ 1 Abs. 1 und 2 DSG 2000
§ 4 Z 1 und 2 DSG 2000
§ 8 Abs. 1 Z 1 und 4 DSG 2000
§ 9 Z 11 DSG 2000
§ 122 StGB

1. Die Informationspflichten des Arbeitgebers nach § 99 Abs. 4 ArbVG sind auch datenschutzrechtlich nicht von der Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer abhängig.

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