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Auskunftspflichten: Einklagbare Antworten Qualitätsüberprüfungsinstrument Mystery-Flying - OGH 22.10.2010, 9 ObA 135/09g

32. LfgFebruar 2011

23.3.3.Nr.2

§ 91 Abs. 1 ArbVG
§ 50 Abs. 2 ASGG

1. Der Betriebsrat kann gemäß § 50 Abs. 2 ASGG auch seine Auskunfts- und Informationsrechte mit Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht durchsetzen.

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