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Auskunfts-, Informations- und Beratungspflichten Organisationsreform Kammer und Umstrukturierung Kammeramt? - OGH 24.1.2024, 9 ObA 88/23s

72. LfgJuni 2024

23.3.3.Nr.4

§ 91 Abs. 1 ArbVG
§ 109 Abs. 1 und 2 ArbVG
§ 381 Z 1, 382 Z 5 EO
§ 528 Abs. 1 ZPO

1. Die österreichische Betriebsverfassung geht von einem grundsätzlichen Alleinbestimmungsrecht des Betriebsinhabers über die Führung und Leitung des Betriebs aus.

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