23.3.1.Nr.1
§ 89 Z 4 ArbVG
§ 91 Abs. 1 und 2 ArbVG
1. Pensionierte Dienstnehmer gehören nicht zur Belegschaft und werden nicht vom Betriebsrat vertreten.
23.3.1.Nr.1
§ 89 Z 4 ArbVG
§ 91 Abs. 1 und 2 ArbVG
1. Pensionierte Dienstnehmer gehören nicht zur Belegschaft und werden nicht vom Betriebsrat vertreten.
