23.2.3.Nr.1
§ 36 ArbVG
1. Pensionierte Dienstnehmer gehören nicht zur Belegschaft und werden nicht vom Betriebsrat vertreten.
23.2.3.Nr.1
§ 36 ArbVG
1. Pensionierte Dienstnehmer gehören nicht zur Belegschaft und werden nicht vom Betriebsrat vertreten.
