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Entlassungsanfechtungen und Schlichtungsklauseln - OGH 21.4.2004, 9 ObA 31/04f

13. LfgOktober 2004

23.1.1.Nr.4

§ 105 Abs. 4 ArbVG
§ 106 Abs. 2 ArbVG
§ 107 ArbVG
§ 9 Abs. 2 ASGG
§ 50 Abs. 2 ASGG

1. Die Bestimmungen des ArbVG haben im Allgemeinen zwingenden, und zwar regelmäßig absolut (zweiseitigen) zwingenden Charakter, und können daher durch kollektive oder privatautonome Rechtsgestaltung nicht abgeändert werden.

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