23.1.1.Nr.3
§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG
1. Die Mitbestimmungsrechte der Belegschaft sind in den Bestimmungen des ArbVG über die Betriebsverfassung abschließend und absolut zwingend geregelt.
23.1.1.Nr.3
§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG
1. Die Mitbestimmungsrechte der Belegschaft sind in den Bestimmungen des ArbVG über die Betriebsverfassung abschließend und absolut zwingend geregelt.
