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Grundsätzliche Unveränderbarkeit der Mitwirkungsbefugnisse - OGH 22.5.2003, 8 ObA 8/03i

10. LfgOktober 2003

23.1.1.Nr.2

§ 69 Abs. 2 BBVG

1. Wenn § 69 Abs. 2 BBVG die Abänderung bestimmter Mitwirkungsrechte auf die Stufe einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung stellt, sollen jedenfalls die bestehenden Regelungen aufrechterhalten werden, die auch nach dem ArbVG durch Betriebsvereinbarung geregelt werden können.

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