23.1.1.Nr.1
§ 105 Abs. 3 vierter Satz und Abs. 4 ArbVG
1. Nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung sind die Mitbestimmungsrechte der Belegschaft in den Bestimmungen des ArbVG über die Betriebsverfassung abschließend und absolut zwingend geregelt.
23.1.1.Nr.1
§ 105 Abs. 3 vierter Satz und Abs. 4 ArbVG
1. Nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung sind die Mitbestimmungsrechte der Belegschaft in den Bestimmungen des ArbVG über die Betriebsverfassung abschließend und absolut zwingend geregelt.
