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Ersatz für ausgetauschtes Schloss? Betriebsrat oder Betriebsratsfonds? - OGH 26.8.2009, 9 ObA 175/08p

29. LfgFebruar 2010

22.11.1.Nr.2

§ 39 Abs. 3 ArbVG
§ 71 ArbVG
§ 72 ArbVG
§ 73 ArbVG
§ 1042 ABGB

1. Der Betriebsrat muss im angemessenen Ausmaß auch die Möglichkeit haben, zu bestimmen, wer Zutritt zu den ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten hat.

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