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Was ist Funktionsausübung? Dienstfahrzeugnutzung für Fraktionswerbung? - OGH 21.02.2013, 9 ObA 90/12v

39. LfgJuni 2013

22.11.1.Nr.3

§ 54 ff ArbVG
§ 72 ArbVG
§ 120 Abs. 1 dritter Satz ArbVG
§ 28 ff PBVG
§ 47 PBVG
§ 70 Abs. 3 PBVG

1. Rein fraktionelle Tätigkeiten erfolgen, ebenso wie Tätigkeiten bei gewerkschaftlichen Maßnahmen, unabhängig von der Ausübung der Personalvertretertätigkeit und stehen daher mit der Ausübung der Funktion als Personalvertreter nicht in untrennbarem Zusammenhang.

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