vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausnahme Tendenzbetrieb und Tendenzschutz? Freiwillige karitative Zweckverfolgung bei gesetzlichen vertraglichen Leistungserbringungen? - OGH 30.6.2022, 9 ObA 54/22i

67. LfgOktober 2022

22.9.1.Nr.5

§ 110-112 ArbVG
§ 132 Abs. 1 Satz 1 sechster Fall ArbVG

1. Auf Unternehmen und Betriebe, die unmittelbar politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, wissenschaftlichen, erzieherischen oder karitativen Zwecken dienen, sind die §§ 110 bis 112 ArbVG nicht anzuwenden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!