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Betriebsratsumlage Bindung des Arbeitgebers an (fehlerhafte) Umlagenbeschlüsse? - OGH 24.7.2019, 8 ObA 30/19y

58. LfgOktober 2019

22.7.1.Nr.6

§ 41 Abs. 1 ArbVG
§ 59 ArbVG
§ 60 ArbVG
§ 73 Abs. 1, 2 und 3 ArbVG
§ 74 Abs. 1 ArbVG
§ 5 Abs. 4 Sätze 1 und 4 BRGO

1. Die Einhebung und Höhe der Betriebsratsumlage beschließt auf Antrag des Betriebsrats die Betriebs-(Gruppen-)Versammlung.

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