vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Sozialanteil“ Sonderklasse-Ärztehonorare Betriebsratsfonds, Wohlfahrtseinrichtung etc? - Prozessuale Aktivlegitimationen? - OGH 28.2.2017, 9 ObA 160/16v

52. LfgOktober 2017

22.7.1.Nr.4

§ 41 Abs. 4, 5, 6, 8 Tir KAG
§ 73 ArbVG
§ 74 ArbVG
§ 95 Abs. 1, 2 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 5, Z 19 ArbVG
§ 1 ZPO
§ 6 Abs. 2 ZPO

1. Der Hausanteil nach § 41 Abs. 6 Tir KAG, von dem der Sozialanteil für das Anstaltspersonal zu verwenden ist, fußt in der Ausübung der Honorarberechtigung von Ärzten für die in der Sonderklasse aufgenommenen Pfleglinge.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!